Amtsgericht: Es ist unklar, wie belastende Daten auf das Smartphone eines 23-jährigen Angeklagten gelangten
Besitz von Kinderpornografie: Prozess vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein ist geplatzt
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Simone Funke. rcx - Fotolia

Idar-Oberstein. Der Vorwurf Besitz von Kinderpornografie wiegt immer schwer. Einmal mehr musste sich das Schöffengericht Idar-Oberstein unter Vorsitz von Richter Marcel Oberländer mit einer solchen Anklage beschäftigen. Aber so unkompliziert, wie es anfänglich schien, war es dann doch nicht – weitere gutachterliche Stellungnahmen sind erforderlich: Der Prozess wird voraussichtlich im Herbst neu aufgenommen werden müssen.

„Binnen drei Wochen lassen sich die Einlassungen des Angeklagten nicht verifizieren“, erklärte Richter Oberländer das einstweilige Aus nach längerer Beratung des Schöffengerichts. Hintergrund war die Anklageverlesung von Staatsanwältin Elsa Collenburg: Demnach war bei dem 23-jährigen Angeklagten, einem im Iran geborenen Afghanen, harte Kinderpornografie mit übelsten Aufnahmen auf dem Smartphone festgestellt worden.

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