Idar-Oberstein/Abentheuer. Das Amtsgericht Idar-Oberstein sieht es als erwiesen an, dass Klaus Goldt, der frühere Ortsbürgermeister von Abentheuer, im vorigen Frühjahr Wahlfälschung begangen hat. Unter dem Vorsitz von Richterin Denise Frick wurde Goldt deshalb zu einer Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 6000 Euro verurteilt.
Aktualisiert am 25. Juni 2020 16:19 Uhr
Demnach hat Goldt in seiner Funktion als lokaler Wahlleiter vorsätzlich zur Herbeiführung eines falschen Wahlergebnisses beigetragen, in dem er am 8. April 2019 die spätere Siegerin Andrea Thiel als Bewerberin für seine Nachfolge zugelassen hat, obwohl diese ihre Unterlagen nicht pünktlich vor dem Ende der Abgabefrist um 18 Uhr fix und fertig eingereicht hatte.