Hintergrund dieser notwendig gewordenen Anpassung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2022, wonach sich die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in der Regel mit 40 Prozent an den notwendigen Baukosten einer Kita beteiligen müssen, so die Kreisverwaltung. Bis dato erfolgte eine Förderung von Plätzen mit einer Platzpauschale.
„Als Grundlage wurde eine Musterrichtlinie verwendet, die der Landkreistag auf Landesebene erarbeitet hat. Neben der höheren Förderung enthalten die Richtlinien auch eine Förderung von Ersatzbauen. Sanierungsmaßnahmen werden hingegen nicht mehr gefördert, da es sich hierbei und laufende Sachkosten handelt“, wird Landrat Achim Hallerbach, der Vorsitzende des Kreisjugendhilfeausschusses, in einer Pressemeldung zitiert. Die neuen Richtlinien gelten rückwirkend ab dem 1. Juli 2021.
Neubau und Erweiterungen geplant
Ebenfalls ohne Gegenstimme sprach sich der Ausschuss für eine Empfehlung an den Kreistag aus, Zuschüsse für insgesamt neun Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen an Kitas des Landkreises in Höhe von 6.350.649 Euro zu gewähren. Dabei sollen die neuen Förderrichtlinien die Förderung für schon vorgelegte und in Kürze beginnende Baumaßnahmen bereits Anwendung finden. Konkret handelt es sich um Maßnahmen in Asbach, Windhagen, Rheinbrohl, Dierdorf, Kleinmaischeid, Bonefeld, Hardert, Erpel und Rheinbreitbach. Aufgrund der neuen Förderrichtlinien ergeben sich im Vergleich mit den alten Fördersätzen insgesamt 4.088.649 Euro Mehrausgaben. „Nach der Beschlussfassung durch den Kreistag können die Antragssteller kurzfristig mit einem Bewilligungsbescheid rechnen“, so Hallerbach.
Weitere 15 Projekte wurden dem Grunde nach zur Förderung vorgelegt, was wiederum bedeutet, dass noch keine Anträge mit bezifferten Kosten vorliegen. Hier erfolgt eine Zusage für eine Förderung dem Grunde nach. „Zum aktuellen Zeitpunkt steht in den nächsten Jahren noch die Auszahlung von Fördermitteln in Höhe von insgesamt 7,2 Millionen Euro inklusive der oben neu beschlossenen Förderungen an. Dies wird für den Kreishaushalt eine enorme Herausforderung sein,“ betont Hallerbach.
Prioritätenliste beschlossen
Beschlossen wurde zudem die Prioritätenliste zur Vorlage von Kitabaumaßnahmen zur Beantragung einer Landesförderung zum 15. April. „Von den insgesamt fünf angemeldeten Maßnahmen sind drei auf das reguläre Förderprogramm des Landes, das die Schaffung zusätzlicher Plätze fördert, gerichtet, während zwei auf ein Sonderprogramm entfallen, das unter Einhaltung sehr enger Fristen eine Förderung unter anderem zur Sicherung von Plätzen durch eine Verbesserung der Übermittagsbetreuung fördert“, erklärt Kerstin Neckel, Kitafeferatsleiterin der Kreisverwaltung.
Hintergrund zum regulären Förder- sowie Sonderprogramm
Das reguläre Förderprogramm sieht Folgendes vor:
Die Erweiterung der Kita Wiesenwichtel in Windhagen um 25 Plätze sowie den Ausbau der Kita von 55 auf insgesamt 80 Plätze.
Die Errichtung einer Holzblockhütte für die dauerhafte Einrichtung einer Waldkita in Raubach mit bis zu 20 Plätzen. Die Waldkita hat ihren Betrieb bereits in 2023 aufgenommen und soll verstetigt werden. Die Blockhütte dient als Aufenthalts- und Schutzraum und wird am Stammplatz der Waldkita installiert.
Die Errichtung eines Waldwagens für die dauerhafte Errichtung einer Natur-/Waldkita in Rheinbrohl. Die Kita soll im Laufe des Jahres 2024 in Betrieb genommen werden. Bis zu zu 20 Plätze sind vorgesehen.
Das Sonderprogramm:
Die Erweiterung der Kita Kunterbunt in Steimel. Für 40 der vorhanden 75 Plätze kann nur eine Betreuung von 7 bis 12.30 Uhr ohne Mittagessen sichergestellt werden. Es wird eine Mensa eingerichtet und ein Mehrzweckraum geschaffen, der eine Umstrukturierung im bestehenden Kita Gebäude ermöglicht.
Die Erweiterung der Kita Haus am Weiher in Urbach. 21 der insgesamt 86 Betreuungsplätze haben derzeit nur eine Betreuungszeit bis 12.30 ohne Mittagessen. Durch die Erweiterung um eine Mensa und eine Küche werden alle Plätze auf eine Betreuung über Mittag umgestellt. red