Rechtsstreit Verwaltungsgericht hat Für und Wider der Erpeler angehört - Entscheidung steht noch aus
Wiederkehrender Ausbaubeitrag: Ist Bürgerbegehren in Erpel zulässig?

Die Rieslingstraße ist die erste, die nach dem Wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag abgerechnet werden soll. 

Sabine Nitsch

Erpel/Koblenz. Ist ein Bürgerbegehren über den Wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag (WKB) in Erpel zulässig? Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht in Koblenz noch nicht getroffen. Und sie wird den Richtern auch wohl gar nicht so einfach fallen. Der Vorsitzende Richter jedenfalls sprach in der Verhandlung am Dienstag von einem schwierigen Fall, der, wie er sagte, „gleichwohl hoffentlich lösbar“ sei. Zur Erinnerung: Die Bürgerinitiative (BI) gegen den WKB hatte gegen den Ortsgemeinderat geklagt, weil er ein Bürgerbegehren nicht zulassen wollte (die RZ berichtete).

Aktualisiert am 15. Mai 2018 17:48 Uhr
Am Dienstag nun erfolgte die mündliche Anhörung vor Gericht. Und dabei lieferten sich beide Parteien – der Gemeinderat Erpel, vertreten durch Rechtsanwalt Gerd Thielmann, und die BI, vertreten durch Rechtsanwalt Adam Udich, einen regelrechten Schlagabtausch.

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