Behörden kritisieren Überbauung einer Wasserleitung und sehen Forstweg als widerrechtlich ausgebaut an: Überbauung einer Wasserleitung und Forstweg: Muss Sägewerk in Oberhonnefeld-Gierend zwei Wege zurückbauen?
Behörden kritisieren Überbauung einer Wasserleitung und sehen Forstweg als widerrechtlich ausgebaut an
Überbauung einer Wasserleitung und Forstweg: Muss Sägewerk in Oberhonnefeld-Gierend zwei Wege zurückbauen?
Das Foto zeigt den Stichweg im Wasserschutzgebiet, der aus Behördensicht widerrechtlich ausgebaut worden ist. Für ihn gilt nach wie vor ein Nutzungsverbot, ein Verfahren läuft. Foto: Jörg Niebergall Jörg Niebergall
Oberhonnefeld-Gierend. Das Sägewerk van Roje in Oberhonnefeld-Gierend hat Ärger mit Behörden. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, die Kreisverwaltung und die Werke der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach stehen sinnbildlich bei Geschäftsführer Oliver Mühmel mit Forderungen auf der Matte, die das Wasserschutzgebiet „Quelle Gierend“ betreffen.
Es geht um die Frage, ob der vom Sägewerk veranlasste Wegebau im Schutzgebiet den dort geltenden Anforderungen genügt. Ganz oben auf der Agenda der Behörden steht dabei der Trinkwasserschutz.
Genau genommen geht es um zwei Wege. Der eine ist die Umfahrung für die Feuerwehr, die durch den Neubau einer Fertigungshalle für Holzbauelemente auf dem Betriebsgelände des Sägewerkes nötig wurde.