Öffentlicher Gehweg oder Platz für einen privaten Vorgarten? Über die Nutzung einer 65 Quadratmeter großen Fläche vor einem Wohnhaus in Niederbieber gehen die Meinungen des Eigentümers und der Stadt Neuwied auseinander. Jetzt steht die nächste Eskalation bevor. Jörg Niebergall
Für die einen ist es ein Gehweg, für die anderen der ideale Platz für einen Vorgarten: Um eine 65 Quadratmeter große Fläche vor einem Wohnhaus in Neuwied ist ein Streit entbrannt, der auch schon die Justiz beschäftigt hat. Jetzt steht die nächste Eskalationsstufe bevor.
Fragt man Holger Fingerhut, dann ist die Sache klar: „Der Gehweg gehört mir.“ Der Gehweg, den Fingerhut meint, liegt vor einem Wohnhaus in Neuwied-Niederbieber. Fingerhut hat das Gebäude in der Hans-Böckler-Straße 18 im August 2017 gekauft. Die Parzellen, über die der Gehweg verläuft, sind Teil seines Grundstücks.