Ein inzwischen 78-Jähriger ist wegen besonders schwerem räuberischen Diebstahls zu einer Haftstrafe von acht Jahren Haft verurteilt worden. Ungeklärt bleibt weiterhin die Rolle eines Tippgebers.
Am zweiten Verhandlungstag hat die 2. Strafkammer am Landgericht Koblenz einen zum Tatzeitpunkt 77-jährigen Hessen zu acht Jahren Haft verurteilt. Er ist nach Ansicht des Gerichts schuldig, einen besonders schweren räuberischen Überfall begangen zu haben und dabei sowohl einfache und gefährliche Körperverletzungen als auch Freiheitsberaubung begangen zu haben.