Die Gemeindliche Siedlungsgesellschaft (GSG) Neuwied und ihr ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender Michael Mang haben ihren Rechtsstreit außergerichtlich mit einem Vergleich beigelegt. Foto: Archiv Sascha Ditscher Sascha Ditscher/Archiv
Hat Michael Mang im Sommer 2019 seine Pflichten als Aufsichtsratsvorsitzender der Gemeindlichen Siedlungsgesellschaft (GSG) Neuwied verletzt und dem Unternehmen einen Schaden zugefügt? Diese Frage zu klären, ist nicht mehr Aufgabe der Justiz. Das Verfahren wurde außergerichtlich mit einem Vergleich beigelegt.
Die juristische Auseinandersetzung zwischen der Gemeindlichen Siedlungsgesellschaft Neuwied und ihrem ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden, dem damaligen Neuwieder Bürgermeister Michael Mang, ist beigelegt. Wie das Landgericht Koblenz auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte, haben die Verfahrensbeteiligten bereits im vergangenen Oktober einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen.