Vergnügungssteuer Nach geäußerten Existenzängsten: Linzer Verbandsgemeinderat senkt Satz von 5,5 auf 4 Prozent
Prozentsatz gesenkt: Betreiber von Spielhallen in der VG Linz zahlen weniger Abgaben

Spielhallenbetreiber in der VG Linz zahlen künftig weniger Abgaben. Foto: picture alliance / Marijan Murat

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Linz. Die steuerlichen Abgaben der Spielstättenbetreibern in der Verbandsgemeinde Linz sinken. Den Weg dafür hat der Verbandsgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung frei gemacht. Er änderte die Satzung der neuen Vergnügungssteuer, die erst Anfang des Jahres in Kraft getreten war.

Aktualisiert am 25. Juni 2018 12:03 Uhr
Einer der Unterschiede zur vorherigen Fassung: Seit Januar wird nach dem Spieleinsatz besteuert und nicht mehr nach dem Einspielergebnis – mit einem Satz von 5,5 Prozent. Daraufhin hatten nun Spielhallenbetreiber in der Verbandsgemeinde Linz erhebliche Existenzängste geäußert.

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