Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat weitreichende Auswirkungen für Bauherren, Kommunen und Investoren
Paragraf 13b kippt viele Bauvorhaben: Kommunen im Kreis Neuwied verärgert
Neues Baugebiet Kasbach-Ohlenberg
Im Kasbach-Ohlenberger Ortsteil Erl soll ein neues Baugebiet entstehen – nach Paragraf 13b des Baugesetzbuches im beschleunigten Verfahren. Doch das kann nun wegen des höchstrichterlichen Urteils wie auch in anderen Orten auf der Kippe stehen. Foto: Archiv Heinz Werner Lamberz
Heinz Werner Lamberz

Region. Es ist schon ein richtig dickes Ei, das das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Häuslebauern, Investoren und Kommunen ins Nest gelegt hat. Wie dick das Ei ist, weiß man noch nicht so genau. Sicher ist, dass es schwer wird, es auszubrüten. Es geht um den Paragraf 13b des Baugesetzbuchs, der beschleunigte Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen für kleine Freiflächen im Außenbereich seit 2017 ermöglicht.

Eine Umweltprüfung war nicht mehr nötig. Das ist passé. 13b wurde für rechtswidrig erklärt, weil er nicht mit Europarecht vereinbar ist. Die Folge: Kommunen dürfen auch laufende Verfahren im Außenbereich nicht wie bisher ohne Umweltprüfung weiterbetreiben, sondern müssen sie in ein Regelverfahren überführen – samt Umweltprüfung und Ausweisung von Ausgleichsflächen.

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