Tiere müssen registriert und kastriert werden - Übergangsfrist von vier Wochen angesetzt: Jetzt sind Halter in der Pflicht: Neuwieder Katzenschutzverordnung tritt in Kraft
Tiere müssen registriert und kastriert werden - Übergangsfrist von vier Wochen angesetzt
Jetzt sind Halter in der Pflicht: Neuwieder Katzenschutzverordnung tritt in Kraft
Um wilde Katzenpopulationen im Stadtgebiet Neuwied einzudämmen, hat der Stadtrat eine Katzenschutzverordnung verabschiedet. Foto: Jörg Niebergall jn
Neuwied. Tierschützer im Kreis Neuwied haben trotz Corona-Krise einen Grund zum Feiern: Zum Wochenende wurde die neue Katzenschutzverordnung für die Stadt Neuwied veröffentlicht. Diese haben die Mitglieder des Stadtrats im Rahmen ihrer jüngsten Sitzung verabschiedet. Die Verordnung dient dazu, die hohe Anzahl frei lebender Katzen zu minimieren und dadurch Tierleid entgegenzuwirken. Dafür werden Tierhalter in die Pflicht genommen. Sie müssen nun schnellstmöglich dafür Sorge tragen, dass ihre Freigänger gekennzeichnet, registriert und unfruchtbar gemacht werden.
Mindestens 566 herrenlose Katzen streiften 2019 durch das Stadtgebiet – diese Zahl hat der Arbeitskreis Tierschutz der Kreisgrünen in Zusammenarbeit mit den hier ansässigen Tierschutzvereinen ermittelt. Durch die Betreuung der oftmals kranken Tiere entstanden den Vereinen immense Kosten.