Kreis Cochem-Zell
Winterdienst: Wann Mieter und Eigentümer schippen müssen

Hausbesitzer: Sie sollten sich unbedingt rechtzeitig auf Schnee und Eis einstellen. Sobald es glatt wird, sind sie in der Verantwortung und haften, wenn jemand verunglückt, weil nicht ordentlich geräumt und gestreut ist.

Mieter: Überträgt der Mietvertrag dem Mieter die Pflicht zum Winterdienst? Dann müssen Mieter die Opfer von Glätteunfällen entschädigen, wenn sie nicht geräumt haben. Fußgänger: Sie müssen selbst darauf achten, ob die Witterungsverhältnisse Glätte vermuten lassen.

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