Mit der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung gibt es weitere Lockerungen im Alltag
Weitere Lockerungen im Alltag: Hallenbäder und Thermen im Landkreis Cochem-Zell sind geöffnet
Weiterhin sind die Coronatests – wie hier in Cochem – eine entscheidende Säule für die Lockerungen im Alltag. Foto: Kevin Rühle
Kevin Ruehle

Cochem-Zell. Seit Freitag, 20. Juni, gilt die 23. Corona-Bekämpfungsverordnung (23. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz. Diese sieht neue Lockerungen für private Feiern sowie Möglichkeiten in den Bereichen des Sports, des Tourismus, der Kultur und der Freizeiteinrichtungen vor.

Aufgrund vermehrter Nachfragen und abweichender Regelungen in Nachbarbundesländern weist die Cochemer Kreisverwaltung darauf hin, dass im Innenbereich, insbesondere auch in der Innengastronomie, die Testpflicht grundsätzlich bestehen bleibt. Lediglich im Sport und in der Kultur gibt es hier Ausnahmen, zum Beispiel für Kinder bis einschließlich 14 Jahren.

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