Tourist war mit Unterboden an Kanaldeckel in der Brauselaystraße hängen geblieben: Urteil bestätigt: VG Cochem muss für Schaden an Ferrari nicht aufkommen
Tourist war mit Unterboden an Kanaldeckel in der Brauselaystraße hängen geblieben
Urteil bestätigt: VG Cochem muss für Schaden an Ferrari nicht aufkommen
Dieser Kanaldeckel wurde dem Ferrari zum Verhängnis. Foto: Kevin Rühle Kevin Ruehle
Cochem. Die Versicherung des Ferrarifahrers, der sich auf dem Weg zu seinem Hotel in der Conder Brauselaystraße im Sommer 2019 aufgrund des schlechten Zustands der Straße einen Schaden von etwa 60.000 Euro eingefangen hatte (die RZ berichtete), hat nun auch in der zweiten Instanz mit ihrer Klage gegen die Verbandsgemeinde Cochem verloren. Das geht aus einer Mitteilung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Damit weist das Gericht den Vorwurf zurück, die Kommune habe sich nicht ausreichend um die Sicherheit der Straße gekümmert.
Wenn ein serienmäßig tiefergelegtes Fahrzeug infolge einer erkennbaren Fahrbahnunebenheit beschädigt wird, hat die Verbandsgemeinde als Trägerin der Straßenbaulast hierfür nicht einzustehen. Dies entschied der 12. Zivilsenat und bestätigt damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Koblenz.