Staatsanwaltschaft Koblenz äußert sich zu Vorgängen, bei denen ein Schüler (17) lebensbedrohlich verletzt wurde
Nach Schulhofparty in Cochem: Was bisher klar ist
Fachleute der Kriminalpolizei sichern am Samstag, 5. Dezember, Spuren auf dem Schulhof des Gymnasiums Cochem. Mehr als zehn junge Leute hatten dort trotz Corona eine Party gefeiert, die jäh endete: Ein Schüler (17) kam mit lebensbedrohlichen Verletzungen ins Krankenhaus. Foto: Sascha Ditscher
Sascha Ditscher

Cochem. Nach der illegalen Party auf dem Schulhof des Cochemer Gymnasiums, in deren Verlauf ein 17-jähriger Schüler aus Cochem lebensbedrohlich verletzt wurde (die RZ berichtete), äußert sich nun die Staatsanwaltschaft Koblenz zum ersten Mal zu den Vorfällen. Danach ist nach wie vor unklar, wie der Schüler der Jahrgangsstufe 12 des Martin-von-Cochem-Gymnasiums (MvCG) sich seine Verletzungen zugezogen hat. Sie könnten Folge einer Gewalttat, jedoch genauso gut Folge eines Sturzes sein. Doch wie geht es nun weiter?

Aktualisiert am 09. Dezember 2020 12:00 Uhr
Bislang ist der Staatsanwaltschaft zufolge Folgendes klar: Am frühen Morgen des vergangenen Samstags, 5. Dezember, wurde ein 17-jähriger mit schweren Kopfverletzungen in ein Krankhaus in Cochem gebracht. Er hatte zuvor eine Feier auf dem Schulhof des Gymnasiums in Cochem besucht.

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