Klage der Ortsgemeinde gegen Finanzamt wegen Höhe der Umsatzsteuer auf Parkgebühren für Geierlay erfolgreich
Klage wegen Umsatzsteuer auf Parkgebühren für Geierlay: Mörsdorf gewinnt Prozess am Finanzgericht
In und um das Dorf hat die Gemeinde mehrere Parkplätze für Geierlay-Besucher eingerichtet. Foto: Thomas Torkler
Thomas Torkler

Mörsdorf/Neustadt. Mit Urteil vom 23. Februar 2021 (3 K 1311/19) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass die Ortsgemeinde Mörsdorf die in den Baukosten für die Errichtung der Hängeseilbrücke Geierlay und des Besucherzentrums enthaltene Umsatzsteuer (Vorsteuer) von der Umsatzsteuer abziehen kann, die die Gemeinde wegen der Einnahmen aus dem dafür errichteten Parkplatz an das Finanzamt abzuführen hat.

Die Ortsgemeinde Mörsdorf hatte die Hängeseilbrücke unter Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel als touristischen Anziehungspunkt in der Gemeinde errichtet. Die Inanspruchnahme der Fördermittel schloss die Erhebung eines Eintrittsgeldes für die Begehung der Brücke aus.

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