Bis 10. Januar gilt "Regelbetrieb bei dringendem Bedarf": Einrichtung geöffnet - Betreuung nur als Ausnahme
Kindergartenkinder sollen zu Hause bleiben: Cochem-Zells Kitas stehen aber „bei dringendem Bedarf“ offen
Die Kitas bleiben geöffnet. Wie groß der Bedarf tatsächlich ist, wird sich in der nächsten Zeit zeigen. Foto: Archiv Kevin Rühle
Kevin Rühle

Cochem-Zell. Selbst das Leben der Menschen, die nicht infiziert sind und auch keine Zeit in Quarantäne verbringen müssen, gerät durch die Corona-Pandemie aus den Fugen. Besonders heftig betroffen sind Familien mit Kindern. Vor allem die ständig wechselnden Verordnungen für den Betrieb von Schulen und Kindertagesstätten (Kitas) sorgen für Verwirrung bei den Eltern. Nachdem im ersten Lockdown die Kitas geschlossen waren und für Eltern mit systemrelevanten Berufen eine Notbetreuung vorgehalten wurde, bleiben die Einrichtungen im zweiten, seit heute verschärften Lockdown geöffnet. Da nach einem Bund-Länder-Beschluss in Schulen und Kitas die Kontakte so gering wie möglich gehalten werden sollen, gilt zunächst bis zum 10. Januar „der Regelbetrieb bei dringendem Bedarf“. Was bedeutet diese neue Verordnung für die Kita-Leitungen und die Eltern in Cochem-Zell?

Anders als im Frühjahr setzt das Bildungsministerium auf das Verantwortungsgefühl der Eltern und richtet an diese den dringenden Appell, die Kindergartenkinder bis Anfang Januar möglichst zu Hause zu lassen. Allerdings soll für berufstätige Eltern, die keinerlei Möglichkeiten haben, ihre Kinder selbst zu betreuen, die Öffnung der Kindergärten sichergestellt sein.

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