Cochemer Fachanwalt erläutert: Kein Flüchtling vertreibt Mieter aus Wohnung
Cochem-Zell
Cochemer Fachanwalt erläutert: Kein Flüchtling vertreibt Mieter aus Wohnung
Cochem-Zell. Der Zuzug von Menschen aus Krisen- und Kriegsgebieten in den Kreis ist ungebrochen. Damit verbunden ist ein stetiger Wohnraumbedarf. Doch müssen deshalb Mieter die Sorge haben, ihren Wohnraum zugunsten von Flüchtlingen verlassen müssen? Ein Anwalt erläutert, was denkbar ist.
Von unserer Mitarbeiterin Brigitte Meier
Noch besteht im Kreis Cochem-Zell nach Auskunft der zuständigen Verbandsgemeinden kein Mangel an Wohnraum für Flüchtlinge – und auch die Sport- und Turnhallen werden noch nicht benötigt. Doch ein Ende des Zuzugs weiterer Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten ist nicht in Sicht, sodass sich Mieter sorgenvoll fragen, ob ihre Wohnungen gekündigt werden dürfen, weil dort Flüchtlinge untergebracht werden ...