Dem Gesundheitsamt wurden 130 Personen aus Einrichtungen des Gesundheitswesens gemeldet - Antwort des Kreises auf Anfrage der AfD: 130 Personen aus dem Gesundheitswesen gemeldet: Bisher 23 Betretungsverbote in Cochem-Zell
Dem Gesundheitsamt wurden 130 Personen aus Einrichtungen des Gesundheitswesens gemeldet - Antwort des Kreises auf Anfrage der AfD
130 Personen aus dem Gesundheitswesen gemeldet: Bisher 23 Betretungsverbote in Cochem-Zell
Bis Mitte September wurden dem Gesundheitsamt Cochem-Zell insgesamt 130 Personen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldet. Dabei wurden 23 Betretungsverbote für die jeweiligen Einrichtungen sowie zwei Tätigkeitsverbote ausgesprochen. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Kreisverwaltung auf eine entsprechende Anfrage des AfD-Kreistagsmitglieds Jörg Zirwes.
Seit Inkrafttreten einer sogenannten „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ im März im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind Einrichtungen des Gesundheitswesens verpflichtet, den Gesundheitsämtern ungeimpfte Beschäftigte zu melden. Die Gesundheitsämter fordern in diesem Fall die betroffenen Einrichtungen und Beschäftigten dabei auf, die nach Paragraf 20a Infektionsschutzgesetz erforderlichen Nachweise vorzulegen.