Dem Gesundheitsamt wurden 130 Personen aus Einrichtungen des Gesundheitswesens gemeldet - Antwort des Kreises auf Anfrage der AfD
130 Personen aus dem Gesundheitswesen gemeldet: Bisher 23 Betretungsverbote in Cochem-Zell

Das Gesundheitsamt kann bei fehlenden Nachweisen über den Impfstatus ein sogenanntes Betretungsverbot durch das Gesundheitsamt aussprechen. Die betroffenen Beschäftigten dürfen dann nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz tätig werden. In Cochem-Zell wurden bisher 23 dieser Verbote ausgesprochen.

Kevin Rühle

Bis Mitte September wurden dem Gesundheitsamt Cochem-Zell insgesamt 130 Personen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldet. Dabei wurden 23 Betretungsverbote für die jeweiligen Einrichtungen sowie zwei Tätigkeitsverbote ausgesprochen. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Kreisverwaltung auf eine entsprechende Anfrage des AfD-Kreistagsmitglieds Jörg Zirwes.

Seit Inkrafttreten einer sogenannten „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ im März im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind Einrichtungen des Gesundheitswesens verpflichtet, den Gesundheitsämtern ungeimpfte Beschäftigte zu melden. Die Gesundheitsämter fordern in diesem Fall die betroffenen Einrichtungen und Beschäftigten dabei auf, die nach Paragraf 20a Infektionsschutzgesetz erforderlichen Nachweise vorzulegen.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden