Ein 21-Jähriger ist gerade aus dem Jugendknast raus, da begeht er gleich die nächste Straftat. Zurück ins Gefängnis muss er dafür aber nicht. Thomas Leurs
Kaum ist ein 21-Jähriger aus dem Gefängnis entlassen worden, begeht er kurz drauf wieder eine Straftat. Wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung wird er verurteilt. Das Ganze auf Bewährung auszusetzen ist dem Schöffengericht nicht leicht gefallen.
Gut sechs Stunden dauerte die Verhandlung. Eine Vielzahl an Zeugen sollte am vergangenen Donnerstag im Schöffengericht in Betzdorf aufklären, was genau kurz nach Weihnachten 2023 in Flammersfeld geschehen ist. Der damals 20-jährige Michael B. (Name geändert) soll sich dort mit mehreren Jugendlichen getroffen haben, einem Jugendlichen durch einen Schlag auf den Oberschenkel einen blauen Fleck verpasst haben, zweien das Handy weggenommen und eine ...