Wie hier in Elkhausen gibt es Verstöße gegen die Sondernutzungsssatzung, die unter anderem regelt, dass an einem Laternenpfahl nur ein Plakat hängen darf. In diesem Fall hatten die Karnevalsfreunde ihre Werbung zuerst platziert. Rüdiger Schneider
Der Wahlkampf hat viele Gesichter, von diversen Internetplattformen bis zur Plakatflut am Straßenrand. Ärger entsteht, wenn geltende Regeln missachtet werden.
Während der plakatintensive Bundestagswahlkampf nirgendwo zu übersehen ist, fragen sich die beiden Katzwinkeler Gemeinderatsmitglieder der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, ob die erst 2024 beschlossene Sondernutzungsregelung in diesem Jahr wieder außer Betrieb ist.