Verwaltungsgericht entscheidet
Wäller Problemwolf darf nicht abgeschossen werden
Der Westerwälder Problemwolf darf nicht abgeschossen werden. Das hat ein Gericht nun entschieden.
Julian Stratenschulte. dpa

Hunderte tote Weidetiere gehen auf sein Konto. Dennoch schützt ein Gericht den Wolf GW1896m vor dem Abschuss, den das Umweltministerium verfügt hatte. Wie die Richter ihr Urteil begründen und wie die Reaktionen aus dem Westerwald ausfallen.

Aktualisiert am 20. Dezember 2024 16:16 Uhr
Er hat eine mindestens dreistellige Zahl von Weidetieren auf dem Gewissen, überwand bei seinen Angriffen auf Schafe, Ziegen oder Gatterwild zuletzt auch mehrfach besonders hochgerüstete Zäune. Dennoch darf der Wolfsrüde GW1896 aus dem Leuscheider Rudel nicht abgeschossen werden.

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