Die VG Altenkirchen-Flammersfeld stellt die Weichen mit Blick auf die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG), das den Schulkindern ab dem 1. August 2026 einen gestaffelten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von täglich bis zu acht Stunden (inklusive Unterricht) gewährt. Caroline Seidel. picture alliance/dpa
Das letzte Wort hat am Donnerstag, 27. März, der Verbandsgemeinderat Altenkirchen-Flammersfeld in seiner Sitzung. Unsere Zeitung hat mit VG-Chef Fred Jüngerich über die Themen Betreuungsanspruch an Grundschulen und die Breitbandversorgung gesprochen.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld hat sich vorberatend zum VG-Rat mit zwei Punkten beschäftigt, die im Verbandsgemeinderat am Donnerstag, 27. März, zur endgültigen Abstimmung kommen werden.