Ärzte dürfen straffrei über Abtreibungen informieren - Das sagen Verbände und Beratungsstellen im AK-Land
Umfrage im Kreis Altenkirchen: Paragraf 219 a ist abgeschafft – was das bedeutet
Der Paragraf 219 a existiert nicht mehr. Ärzte dürfen nun straffrei über Abtreibungen informieren. Zu großen Teilen wird diese Entscheidung im AK-Land begrüßt. Symbolfoto: dpa
picture alliance/dpa

Kreis Altenkirchen. Der Paragraf 219 a war lange umkämpft, seit einigen Wochen ist er Geschichte. Bundestag und Bundesrat haben die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen beschlossen. Der Paragraf 219 a regelte das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben.

Ärzte, die detaillierte Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anboten, mussten deshalb bislang eine Strafverfolgung befürchten. Die RZ hat bei Beratungsstellen und Ärzteverbänden nachgefragt, was das bedeutet. „Der Vorstand der KV RLP ist froh über diesen Entschluss, da es den Ärzten die Möglichkeit bietet, fundiert zu informieren, ohne in den Verdacht zu geraten, dafür bewusst werben zu wollen“, erklärt Dr.

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