Ein 63-Jähriger aus dem Kreis Altenkirchen wurde wegen des teils schweren sexuellen Missbrauchs an seinen Töchtern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Thomas Leurs
Zwei Jahre auf Bewährung. Das ist das Urteil für einen 63-Jährigen aus dem AK-Land, der über ein Jahrzehnt seine beiden Töchter sexuell teils schwer missbraucht hat. Dass er um eine Gefängnisstrafe herumkommt, liegt nicht nur an seinem Geständnis.
Aktualisiert am 19. Februar 2025 16:35 Uhr
„Das ist ein ungewohntes Gefühl“, sagt der Richter am Landgericht Koblenz zum Schluss der Verhandlung. „Wir verhandeln hier selten ohne Haft.“ Die Kammer hat eben den 63-jährigen Rolf K. (Name geändert) aus dem Kreis Altenkirchen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.