Sexueller Kotfetisch: Gericht bestätigt Tierhalteverbot gegen Westerwälder Hundezüchter
Altenkirchen/Koblenz
Sexueller Kotfetisch: Gericht bestätigt Tierhalteverbot gegen Westerwälder Hundezüchter
dpa
Altenkirchen/Koblenz. Urteil im Prozess um den Westerwälder Hundezüchter mit sexuellem Kotfetisch: Der Mann hielt in seinem Haus im Kreis Altenkirchen elf Doggen und sammelte dort deren Kot in Plastiktüten, Eimern und Badewannen. Als die Amtstierärzte des Kreises dies bemerkten, erteilten sie dem Mann ein Tierhalteverbot. Kurz bevor die Ärzte die elf Doggen 2015 abholen wollten, packte der Mann die Tiere nach eigener Aussage ins Auto und flüchtete mit ihnen nach Ungarn.
Jetzt klagte er vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegen das Tierhalteverbot – und scheiterte (2 K 30/16.KO). Laut dem Urteil ist das Verbot rechtmäßig: Auch wenn der Mann erkläre, er benötige den von ihm gesammelten Hundekot als Fetisch zur sexuellen Stimulation, berechtige ihn dies nicht, seinen Tieren durch den gelagerten Kot zu schaden.