Ein 30-Jähriger soll den Sex mit einer Frau gefilmt haben und später an den Ex-Freund geschickt haben. Doch vor Gericht sind die Aussagen der Frau und ihres Ex-Freundes so dünn, dass es für eine Verurteilung nicht ausreicht. Thomas Leurs
Ein 30-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht Betzdorf verantworten. Ihm wird vorgeworfen, den Geschlechtsverkehr mit einer Frau gefilmt und später an deren Ex-Freund geschickt zu haben. Doch der kann sich vor Gericht an nichts mehr erinnern.
Es soll an einem Oktobertag im Jahr 2023 geschehen sein. In einer Bar im Kreis Altenkirchen, in der der Angeklagte arbeitet, soll er mit einer Mitarbeiterin nach Ladenschluss in den Räumlichkeiten der Lokalität Geschlechtsverkehr gehabt haben. Diesen solle er mit seinem Handy aufgenommen haben.