Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten hat das Landgericht Koblenz einen 38-jährigen Angeklagter aus Betzdorf verurteilt, der mit nicht geringen Mengen an Betäubungsmitteln gehandelt hat.
Die sechste Strafkammer um Richter Andreas Bendel entschied, dass die Haftstrafe nicht auf Bewährung ausgesetzt werden kann, weil der Mann einschlägig vorbestraft ist und bei einer möglichen Haftentlassung gleich wieder Betäubungsmittel konsumieren würde.