Ein 63-jähriger Vater aus dem Kreis Altenkirchen wurde für den Missbrauch an seinen Töchtern auf zwei Jahre Freiheitsstrafe verurteilt. Ins Gefängnis muss er aber nicht. Thomas Leurs
Zwei Jahre Haft auf Bewährung. So lautet das Urteil für einen Vater, der seine Töchter zum Teil schwer sexuell missbraucht hat. Davon ist der Richter überzeugt. Dass der Mann einer Gefängnisstrafe entgangen ist, liegt auch an seinem Geständnis.
Aktualisiert am 18. Februar 2025 17:01 Uhr
Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung erhält ein 63-Jähriger aus dem Kreis Altenkirchen (unsere Zeitung berichtete). Die zuständige Kammer am Landgericht in Koblenz sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte Rolf K. (Name geändert) seine beiden Töchter über einen Zeitraum von zehn Jahren zum Teil schwer sexuell missbraucht hat.