Es geht um mehr als 92 000 Euro auf zwei Sparbüchern - Landgericht sieht Schenkung durch Westerwälder als wirksam an
Landgericht sieht wirksame Schenkung: Schwester darf Geld von totem Bruder aus dem Westerwald behalten
Ein inzwischen verstorbener Mann aus dem Westerwald hatte seiner Schwester 2019 zwei Sparbücher ausgehändigt. Das Landgericht Koblenz sieht darin eine „wirksame“ Schenkung von mehr als 92.000 Euro. Foto: Marc Ehling
Marc Ehling / honorarfrei

Westerwald. Mit einem nicht alltäglichen Fall sah sich jetzt das Landgericht Koblenz konfrontiert. Die 3. Zivilkammer musste die Frage klären, ob es für eine wirksame Schenkung von Sparguthaben bei einer Bank ausreicht, einer anderen Person die Sparbücher auszuhändigen. Die Antwort der Richter: Ja – in dem konkreten Fall.

Die rechtliche Bewertung ist allerdings doch komplexer, als es zunächst den Anschein hat. Der Sachverhalt: Die Beklagte hat laut Presseinfo des Landgerichts zwei Sparbücher im Besitz. Diese gehören zu Sparkonten ihres mittlerweile verstorbenen Bruders bei der Sparkasse Westerwald-Sieg.

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