Kommunales Kreis gibtder Beschwerde im "Fall Kipping" statt
Kreisverwaltung Altenkirchen hat entschieden: VG-Rat in Kirchen muss neu wählen
Die Ausschusswahlen des Verbandsgemeinderates in Kirchen sind ungültig. Das hat die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung in Altenkirchen entschieden. Foto: Markus Kratzer​

Kirchen. Das Theater um die Wahl von Ausschussmitgliedern durch den Verbandsgemeinderat Kirchen geht weiter. Die Kommunalaufsicht des Kreises hat der Beschwerde verschiedener Ratsmitglieder stattgegeben und die am 7. Juni erfolgte Wahl von Ersatzleuten für ungültig erklärt. Die Wahl muss komplett wiederholt werden. In einem Schreiben, das unserer Zeitung vorliegt, begründet der Kreis seine Entscheidung mit verfahrensrechtlichen Fehlern.

Stein des Anstoßes war und ist die Kandidatur des ehemaligen hauptamtlichen Ersten Beigeordneten Rainer Kipping für den Haupt- und Finanzausschuss, den Werks- und den Bauausschuss der VG (wir berichteten). SPD und Grüne hatten Bedenken gegen die Kandidatur des CDU-Politikers geäußert, der unmittelbar zuvor erst aus der Verwaltungsspitze ausgeschieden war.

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