Anwalt des 35-Jährigen legt Widerspruch ein - Lediglich Besitz eines Videos wird zugegeben - Verfahren wurde abgetrennt: Kinderpornoprozess am Amtsgericht Altenkirchen: Sind Beweise des FBI illegal?
Anwalt des 35-Jährigen legt Widerspruch ein - Lediglich Besitz eines Videos wird zugegeben - Verfahren wurde abgetrennt
Kinderpornoprozess am Amtsgericht Altenkirchen: Sind Beweise des FBI illegal?
Altenkirchen. Zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 40 Euro wurde jetzt ein 35-Jähriger aus der VG Altenkirchen vor dem Altenkirchener Amtsgericht verurteilt. Der Mann hatte eingeräumt, ein Video mit kinderpornografischem Inhalt auf seinem Laptop gespeichert zu haben.
Doch zu den anderen Vorwürfen schweigt der Angeklagte, und diese wiegen nicht minder schwer. So soll der Büroangestellte zwischen 2015 und 2018 insgesamt 14 Videos mit kinderpornografischen Inhalten im Darknet angesehen haben. Unter seinem Usernamen „Soulfly187“ hatte er sich, so die Anklage, dafür bei einer Plattform mit dem bezeichnendem Namen „Playpen“, also „Laufstall“ angemeldet.