40-Jähriger muss zudem in eine Entzugsklinik - In Kirchen eine Indoor-Plantage betrieben
Indoor-Plantage in Kirchen: Fünfeinhalb Jahre Haft für den Cannabiszüchter

Koblenz/Kirchen. Das Landgericht Koblenz hat einen 40-Jährigen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Darüber hinaus verfügte die Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Thomas Metzger die Unterbringung des Angeklagten in einer Entzugsklinik.

Der Mann hatte eingeräumt, in Kirchen eine Indoor-Plantage von Cannabis-Pflanzen betrieben zu haben. Los ging es im Sommer 2019 in seiner damaligen Wohnung in Siegen mit etwa zehn Cannabis-Pflanzen, darüber hinaus mit der üblichen Ausrüstung wie Zelten, Lampen und sonstigen Werkzeugen, die zur Aufzucht benötigt wurden.

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