Dauerstreitthema: Hartz IV. Foto: Jens Büttner/Symbolbild DPA
Kreis Altenkirchen. Wie hoch darf die Miete für einen Hartz-IV-Empfänger sein? Das versucht der Kreis Altenkirchen im zweiten Anlauf für sein Gebiet festzustellen. Nachdem das Sozialgericht in Koblenz der Verwaltung den ersten einschlägigen Mietspiegel um die Ohren gehauen hat, unternimmt sie derzeit einen zweiten Versuch. Und setzt dabei auf dasselbe Beratungsunternehmen, das schon für die erste Bauchlandung verantwortlich war: die Firma "transfer" aus Wittlich.
Wer auf das sogenannte Arbeitslosengeld II angewiesen ist, der darf bekanntlich nicht in jede x-beliebige Wohnung ziehen, sondern muss diverse Vorgaben beachten: Zum einen darf die Wohnung je nach Personenzahl eine gewisse Größe nicht überschreiten, zum anderen muss die Miete „angemessen“ sein.