Deshalb soll maximale Gebäudehöhe festgelegt werden
Gewerbepark soll Aussicht nicht stören: Maximale Gebäudehöhe soll festgelegt werden
Eine maximale Gebäudehöhe für den Gewerbepark soll festgelegt werden, damit die Aussicht am Barbaraturm nicht dahin ist.
Regina Müller

Der Ortsgemeinderat Malberg hat in seiner jüngsten Sitzung diverse Anpassungen am Bebauungsplan für den „Gewerbe- und Industriepark“ auf der Steineberger Höhe beschlossen.

Zwar wurde der Bebauungsplan bereits 2002 beschlossen, aus verschiedenen Gründen bis heute jedoch nicht umgesetzt. Der damalige Investor, dem ein Großteil des Areals gehörte, hat seine Flächen mit Zustimmung der Ortsgemeinde inzwischen privat weiterveräußert.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Weitere lokale Nachrichten