Warum der Widerspruchder Ortsgemeinde keineaufschiebende Wirkung hat
Flüchtlingscontainer in Isert: Das sagt der Kreis Altenkirchen zum „Nein“ der Ortsgemeinde
„So viele Zuhörer wie noch nie“, stellte Isters Ortsbürgermeister Wolfgang Hörter (in der Mitte des Sitzungstisches) fest. Die Frage, wie sich der Ortsgemeinderat zum Antrag des Kreises auf Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft stellt, stieß in der kleinen Gemeinde auf reges Interesse. Nicht überraschend war, dass das Einvernehmen nicht erteilt wurde, das Gremium „den Ball“ damit zurück zum Kreis spielte. Foto: Markus Kratzer
Markus Kratzer

Nachdem die Ortsgemeinde Isert ihr Einvernehmen zum Bauantrag des Kreises für eine Flüchtlingsunterkunft an der Bundesstraße 256 versagt hat, hat sich die Kreisverwaltung auf Anfrage unserer Zeitung zu dem Sachverhalt geäußert. Um es ganz kurz zusammenzufassen: Ja, der Kreis könnte die Entscheidung des Gemeinderats „ersetzen“. Nein, eine aufschiebende Wirkung hat der Ratsbeschluss nicht. Und ja, die Suche nach einem Kompromiss liegt auch der Verwaltung am Herzen.

Aktualisiert am 26. Januar 2024 16:58 Uhr
Die Baugenehmigungsbehörde wird nach Auskunft der Kreisverwaltung die Argumente für das nicht erteilte Einvernehmen zunächst prüfen und dann im weiteren Verfahren bewerten. Das Einvernehmen dürfe nur aus den sich aus dem Baugesetzbuch ergebenden Gründen versagt werden, heißt es weiter.

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