Angebot für späteres Wiederkommen wegen der Corona-Krise
Der „schwarze Mann“ in Corona-Zeiten: Wenn der Schornsteinfeger zweimal klingelt
Liegt eine Gefährdung für die Bewohner oder für den Schornsteinfeger durch die Corona-Pandemie vor, kann ein notwendiger Termin verschoben werden. Die Hauseigentümer müssen dies schriftlich niederlegen. In allen anderen Fällen sind die Glücksboten nach wie vor unterwegs. Foto: Picture Alliance
picture alliance / dpa

Kreis Altenkirchen. Die Redaktion erreichte in diesen Tagen die Anfrage einer besorgten Leserin aus Betzdorf. Sie schrieb: „Unser Schornsteinfeger kommt immer Ende März, und bei dem Gedanken, dass er in vielen Haushalten unterwegs ist, habe ich kein gutes Gefühl. Muss ich ihn wirklich reinlassen? Ich bin fast 70 und immer ziemlich angreifbar für Atemwegserkrankungen.“ Eine gute Frage, der die RZ nachgegangen ist:

Die Kreisverwaltung sagt dazu auf Anfrage: Grundsätzlich ist es so, dass Schornsteinfegertätigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie nicht dauerhaft aufgeschoben oder verwehrt werden können, da sie wesentlich zur Gefahrenabwehr beitragen. Die Pflichten des Eigentümers werden nicht außer Kraft gesetzt.

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