Wenn Verwaltungen Gebührenbescheide über Cent-Beträge verschicken, sorgt das bei betroffenen Bürgern mitunter zu Kopfschütteln. Die Frage: Stehen Aufwand und Ertrag im richtigen Verhältnis? picture alliance / dpa / Patrick Pleul. picture alliance / dpa
Ein 33-Cent-Bescheid der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld hat nicht nur bei dem betroffenen Ehepaar für Kopfschütteln gesorgt. Auf eine Kleinstbetragsregelung wurde bewusst verzichtet. Ein Einzelfall?
Seit der Fusion wendet die Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen-Flammersfeld keine Kleinbetragsregelung an. Auch im Zuge der Grundsteuerreform hat sich die Verwaltung bewusst gegen sogenannte Bagatellgrenzen entschieden und dies gegenüber unserer Zeitung unter anderem mit Datenvollständigkeit begründet.