Bei körpernahen Dienstleistungen und in der Gastronomie ist der Mundschutz bei 3 G nicht mehr verpflichtend fürs Personal: Ausnahmeregelungen greifen für manche Gewerbe: Kunden sind gelassen bei fehlenden Masken
Bei körpernahen Dienstleistungen und in der Gastronomie ist der Mundschutz bei 3 G nicht mehr verpflichtend fürs Personal
Ausnahmeregelungen greifen für manche Gewerbe: Kunden sind gelassen bei fehlenden Masken
Aileen Hoppen und ihre Angestellten können seit dem 2. Juli im Friseursalon U 3 wieder ohne Maske bedienen, die Kunden müssen jedoch weiterhin den Mundschutz tragen – egal, ob geimpft, genesen oder getestet. Sonja Roos
Viele haben sich ja mittlerweile an das Tragen der Masken gewöhnt, vielmehr erwartet man es nun, dass jeder sich und andere durch das Tragen einer FFP2-Maske schützt. Doch was viele nicht wissen: Es gibt Ausnahmeregelungen.
Aktualisiert am 02. September 2021 12:00 Uhr
In der Corona-Verordnung des Landes steht: Die Maskenpflicht kann für Mitarbeitende im Bereich der körpernahen Dienstleistungen (Friseure, Kosmetik, Fußpflege etc.) entfallen, wenn sie einen tagesaktuellen Test, das heißt, ein Test vom gleichen Kalendertag, oder einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können und Bestimmungen zum Arbeitsschutz oder Bestimmungen des Arbeitgebers dem nicht entgegenstehen.