Bei körpernahen Dienstleistungen und in der Gastronomie ist der Mundschutz bei 3 G nicht mehr verpflichtend fürs Personal
Ausnahmeregelungen greifen für manche Gewerbe: Kunden sind gelassen bei fehlenden Masken
Aileen Hoppen und ihre Angestellten können seit dem 2. Juli im Friseursalon U 3 wieder ohne Maske bedienen, die Kunden müssen jedoch weiterhin den Mundschutz tragen – egal, ob geimpft, genesen oder getestet.
Sonja Roos

Viele haben sich ja mittlerweile an das Tragen der Masken gewöhnt, vielmehr erwartet man es nun, dass jeder sich und andere durch das Tragen einer FFP2-Maske schützt. Doch was viele nicht wissen: Es gibt Ausnahmeregelungen.

Aktualisiert am 02. September 2021 12:00 Uhr
In der Corona-Verordnung des Landes steht: Die Maskenpflicht kann für Mitarbeitende im Bereich der körpernahen Dienstleistungen (Friseure, Kosmetik, Fußpflege etc.) entfallen, wenn sie einen tagesaktuellen Test, das heißt, ein Test vom gleichen Kalendertag, oder einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können und Bestimmungen zum Arbeitsschutz oder Bestimmungen des Arbeitgebers dem nicht entgegenstehen.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region