Schon wieder trifft es Altenkirchen: Verstößt die Kassenärztliche Vereinigung gegen Sicherstellungsauftrag? - Brief an Minister: Aus für Bereitschaftsdienstpraxis in Altenkirchen: Nachricht löst Welle der Wut aus
Schon wieder trifft es Altenkirchen: Verstößt die Kassenärztliche Vereinigung gegen Sicherstellungsauftrag? - Brief an Minister
Aus für Bereitschaftsdienstpraxis in Altenkirchen: Nachricht löst Welle der Wut aus
„Wir lassen Sie ungern warten. Aber manchmal ist es unvermeidbar“. Der Hinweis am Eingang der Bereitschaftsdienstpraxis in Altenkirchen mutet aktuell schon skurril an. Denn in wenigen Wochen wird es hier gar kein Warten mehr geben, bleibt die Tür ganz zu: Die Kassenärztliche Vereinigung hält es ihrerseits für unvermeidbar, die Einrichtung in der Kreisstadt 2024 zu schließen – und erntet dafür heftige Kritik. Markus Kratzer
In Sachen Gesundheitsversorgung ereilt die Kreisstadt Altenkirchen derzeit eine Hiobsbotschaft nach der anderen. Während des Ringens darum, wie groß die Einschnitte für das Krankenhaus im Rahmen des DRK-Insolvenzverfahrens ausfallen werden, hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz am Donnerstagabend bekannt gegeben, dass zu den sieben Bereitschaftsdienstpraxen, die zum Jahresende geschlossen werden sollen, auch die in Altenkirchen gehört.
Die Selbstverwaltungskörperschaft der Vertragsärzte begründet ihre Entscheidung mit einem Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht von Pool-ärzten in ärztlichen Bereitschaftsdiensten. Eine Ankündigung, die im AK-Land erwartungsgemäß auf wenig Gegenliebe stößt.