Bürdenbach-Bruch
Anlieger empört: Kein dauerhaftes Wohnen in Bruch erlaubt

Laut Bebauungsplan aus dem Jahr 1978 besteht im Wochenendhausgebiet in Bürdenbach-Bruch kein Dauerwohnrecht. Ein Anlieger will davon nichts gewusst haben. Er verlangt nun eine Umwidmung in ein Wohngebiet. Foto:

Heinz-Günter Augst

Bürdenbach-Bruch. Die Idylle im Wochenendhausgebiet Bürdenbach-Bruch trügt. Die Tatsache, dass dort kein Dauerwohnrecht besteht, sorgt für Ärger.

Von unserer Redakteurin Susanne Schneider Wie der Name schon aussagt, ist das Gebiet nicht für dauerhaftes Wohnen vorgesehen, sondern lediglich für Besuche an den Wochenenden oder auch für einen darüber hinausgehenden Ferienbesuch. So war es zumindest gedacht, als das Gebiet Ende der 1970er-Jahre entstand.

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