Mögliche Fluchttür wegen des Brandschutzes offen – Kein Tatverdacht gegen Kitaleiterin
Totes Kleinkind in Bad Breisig: Richter stellt Verfahren ein
Blumen und Kerzen vor der Kita Regenbogen im Mai 2017: Ein dreijähriges Flüchtlingskind ertrinkt in einem anliegenden Teich. Foto: Jan Lindner
Jan Lindner

Bad Breisig. Fassungslosigkeit und Trauer hatten im Mai 2017 das Umfeld des Kindergartens Regenbogen in Bad Breisig fest im Griff gehalten. Ein dreijähriger Junge war nahe der Kita ertrunken. Der zuständige Strafrichter des Amtsgerichts Sinzig hat nun ein Hauptverfahren gegen die Leiterin der Kindertagesstätte abgelehnt.

Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht, dass die Pädagogin fahrlässig gehandelt habe, begründet der Richter – das Hauptargument bezieht sich auf Brandschutzanforderungen und eine deshalb offene Türe. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten ergeben, dass der Junge den Turnraum der Kindertagesstätte am 8.

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