Diese Abmahnung hat Vrijdaghs laut einer Pressemitteilung der VG Altenahr zurückweisen lassen. Daraufhin habe die Stiftung, so heißt es weiter, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Koblenz gestellt, auf den Vrijdaghs wiederum anwaltlich reagiert hat, damit der Antrag zurückgewiesen wird. „Es gibt so Tage, da würde man sich gern mal kneifen lassen, um festzustellen, dass man nicht träumt“, beschreibt Vrijdaghs den Tag, als er die Abmahnung bekam. Für ihn sei das Vorgehen der DSD angesichts der seiner Ansicht nach harmlosen Äußerungen unbegreiflich.
Vrijdaghs Anwälte plädieren auf Richtigkeit seiner Aussage
Die Stiftung stößt sich unter anderem an folgender Aussage von Vrijdaghs: „Von den mehr als 3000 Unterzeichnern kommen die wenigsten aus der Region. Die Unterzeichner kommen aus München, Stuttgart oder Hamburg, aber nicht aus der Region.“ Die DSD behauptet, der zweite Satz sei isoliert zu betrachten und enthalte somit eine Falschaussage, weil es ja einige wenige Unterzeichner aus der Region gebe. Vrijdaghs Anwälte, die Kanzlei Müller-Römer Rechtsanwälte aus Köln, weisen darauf hin, dass beide Sätze natürlich zusammenzulesen sind und also für jeden Leser klar ist, dass eben nur sehr wenige Unterzeichner aus der Region kommen und die Aussage damit richtig sei.
Klare Rechts- und Faktenlage hinsichtlich der Nepomukbrücke
„Es spricht grundsätzlich überhaupt nichts gegen eine denkmalschützende Initiative“, so Vrijdaghs. „Aber wie in diesem Fall unter Missachtung der Realitäten in Rech vorgegangen wird, und wie ich persönlich angegangen werde, ist für mich extrem befremdlich. Hinsichtlich der Nepomukbrücke, die auch ich immer als sehr schön wahrgenommen habe, gibt es nach meinem Verständnis eine klare Rechts- und Faktenlage. Diese führt dazu, dass die Brücke leider abgerissen werden muss. Wir haben nach der Flutkatastrophe mit dem Aufbau des Ahrtals schon genug Arbeit. Und nun werden uns noch diese zusätzlichen, zeitaufwendigen und nervenaufreibenden Baustellen beschert.“ red