Sinzig/Karlsruhe
Sinziger GEZ-Rebell scheitert in Karlsruhe: Rundfunkgebühr für PC rechtens

Johannes Zimmermann ist durch alle Instanzen gegangen - erfolglos: Der Rechtsanwalt aus Sinzig wollte seit 2008 die Regelung kippen, dass er Rundfunkgebühren zahlen muss, weil in der Kanzlei Computer stehen. 

Vollrath-Presseb

Sinzig/Karlsruhe - Er kämpft seit fünf Jahren gegen die Rundfunkgebühr für die Computer in seiner Kanzlei, nun hat der Sinziger Rechtsnwalt Johannes Zimmermann endgültig das Aus GEZeigt bekommen: Wer einen PC mit Internet-Anschluss hat, muss Rundfunkgebühr zahlen, erklärt das Bundesverfassungsgericht. Im kommenden Jahr gilt ohnehin eine andere Gesetzeslage.

Aktualisiert am 25. März 2013 16:11 Uhr
Sinzig/Karlsruhe – Er kämpft seit fünf Jahren gegen die Rundfunkgebühr für die Computer in seiner Kanzlei, nun hat der Sinziger Rechtsanwalt Johannes Zimmermann endgültig das Aus GEZeigt bekommen: Wer einen PC mit Internet-Anschluss hat, muss Rundfunkgebühr zahlen, erklärt das Bundesverfassungsgericht.

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