Nach dem Arbeitsgerichtsprozess um die Entlassung von Remagens ehemaligem Tourismuschef steht noch die strafrechtliche Aufarbeitung bevor: Remagen: Wie geht es weiter im „Fall Möcking“?
Nach dem Arbeitsgerichtsprozess um die Entlassung von Remagens ehemaligem Tourismuschef steht noch die strafrechtliche Aufarbeitung bevor
Im Januar 2019 schien die Welt zwischen Bürgermeister Björn Ingendahl (links) und seinem damaligen städtischen Tourismuschef Marcel Möcking noch in Ordnung zu sein. Foto: Archiv Christian Koniecki Christian Koniecki
Remagen. Die Nachricht von der fristlosen Kündigung des langjährigen Remagener Tourismusleiters Marcel Möcking hatte im August des vorigen Jahres für viel Wirbel und Gerüchte in der Stadt gesorgt. Seit Ende Januar, als vor dem Arbeitsgericht in Koblenz der Widerspruch von Möcking gegen die fristlose Kündigung verhandelt wurde (die RZ berichtete), ist zumindest die arbeitsrechtliche Seite dieser Auseinandersetzung zwischen der Stadt und ihrem ehemaligen Tourismuschef geklärt. Von den Vorwürfen des Bürgermeisters gegen seinen ehemaligen Mitarbeiter blieb nicht viel übrig.
Das Gericht sah zu einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Möcking und der Stadt Remagen keine ausreichende Veranlassung. Auf Vorschlag des Vorsitzenden Richters beim Koblenzer Arbeitsgericht einigten sich die Parteien auf einen Vergleich, verbunden mit einer gemeinsamen Pressemitteilung.