RZ sammelt Stimmen zur Entscheidung: Tenor reicht von Unverständnis bis zur Kritik an staatlichen Instanzen
Pföhler wird wegen Versäumnissen in der Flutnacht nicht angeklagt: Enttäuschung im Ahrtal
Nach der Flutkatastrophe an der Ahr
Kerzen erinnern auf den Grundmauern eines Hauses an die Opfer der Flutkatastrophe im Ahrtal im Juni 2021. Foto: Thomas Frey/dpa
Thomas Frey. picture alliance/dpa

In wenigen Monaten jähren sich die schrecklichen Ereignisse rund um die Ahrflut zum dritten Mal. 134 Opfer waren zu beklagen. Immer noch klaffen bei vielen Ahrtalbewohnern seelische Wunden, die nur langsam heilen. Die Spuren, die die Fluten in den Ortschaften hinterlassen haben, sind ebenfalls an vielen Stellen noch zu sehen. Und die Verantwortlichen in jener Nacht? Landrat Pföhler wird jedenfalls nicht angeklagt. Die RZ hörte sich um, wie diese Entscheidung im Ahrtal ankommt.

Aktualisiert am 19. April 2024 08:58 Uhr
Mit der Beseitigung der Schäden unmittelbar nach der Flutkatastrophe nahmen auch die strafrechtlichen Ermittlungsbehörden ihre Arbeit auf. Sie gingen bis heute der Frage nach, in welcher Form diejenigen für die Flutfolgen verantwortlich gemacht werden müssen, die in der Flutnacht im Hinblick auf den Katastrophenschutz die Verantwortung für die Menschen im Ahrtal getragen haben.

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