Landesfeuerwehrgesetz geändert - Eigener Wunsch entscheidend
Löschen bis 67: Die Altersgrenze soll fallen
Ob Feuer oder Unfall: Die Feuerwehr ist immer zur Stelle, wenn sie gerufen wird. Foto: Tarrach
Tarrach

Kreis Ahrweiler. Alarm, manchmal mehrmals am Tag. Die Freiwillige Feuerwehr rückt aus – löscht einen Brand im Seniorenheim, schneidet Verletzte aus einem Unfallwagen. Es ist kein einfacher Job. Die zu meisternden Einsätze sind oft eine Herausforderung, die selbst für Aktive im besten Lebensalter bis an die Grenzen der Leistungsfähigkeit gehen. Daher endet die aktive Dienstzeit bislang mit 60 Jahren. Wer sich noch fit fühlt, kann sie bis zum 63. Lebensjahr verlängern. Doch auch dann muss künftig noch lange nicht Schluss sein.

Nach dem für Rheinland-Pfalz geplanten neuen Landesfeuerwehrgesetz sollen auf Wunsch vier weitere aktive Jahre möglich sein. Die Landesregierung in Mainz möchte Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren ermöglichen, bis zum Alter von 67 Jahren im Einsatz zu bleiben, und will das auch versicherungstechnisch abdecken.

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