Reaktionen aus Kreis Ahrweiler
Gesetz besagt: Sonntags darf nicht getrödelt werden
Dorfflohmärkte, auf denen wie hier beim Koisdorfer Krempelsmarkt Privatleute ihren Trödel anbieten, haben eher einen Dorffestcharakter für alle Beteiligten.
Judith Schumacher

Hof- und Dorfflohmärkte sind an Sonn- und Feiertagen in Rheinland-Pfalz verboten. Darauf wies nun noch einmal die ADD hin – und stieß mit ihrer Weisung auf großes Unverständnis bei den Bürgermeistern im Kreis Ahrweiler.

Dorfflohmärkte erfreuen sich im Kreis Ahrweiler großer Beliebtheit sowohl bei Veranstaltern als auch bei Besuchern. Allerdings fanden sie vielerorts in Rheinland-Pfalz auch an Sonntagen statt, was nach Auslegung des Sonn- und Feiertagsgesetzes nach Angaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) so nicht statthaft war.

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