Senioren, die nicht mehr die Kraft dazu haben, gucken womöglich in die Röhre - Anspruch auf Bundeshilfe kann nicht verkauft oder vererbt werden
Geld fließt nur bei Wiederaufbau oder Neuerwerb im Flutgebiet: Anspruch auf Bundeshilfe kann nicht verkauft werden
Dank der Gelder vom Bund haben viele Hausbesitzer an der Ahr wieder eine Perspektive. Wer aber sein Haus nicht wieder aufbauen kann oder will, der bekommt unter Umständen größere Probleme. Foto: dpa
dpa

Kreis Ahrweiler. Es ist ein Szenario, wie es in Beratungsgesprächen in den Infopoints gerade an der mittleren und oberen Ahr immer wieder vorkommt: Ein älteres Ehepaar hat eine beschädigte Immobilie im Flutgebiet. Die beiden haben aber nicht den Willen und die Kraft, ihre begrenzte Lebenszeit mit dem Wiederaufbau zu verbringen. Doch die Immobilie ist Teil ihrer Altersversicherung; langfristig hatten sie ohnehin daran gedacht, irgendwann einmal ihr Haus zu verkaufen und vom Erlös ihren Lebensabend zu bezahlen.

Aktualisiert am 17. November 2021 12:19 Uhr

Demgegenüber steht: Die Gelder des Bundes gibt es nur für den Wiederaufbau eines Hauses. Entscheidet sich ein Hausbesitzer, der ohne eine Elementarversicherung ist, aber sein zerstörtes Anwesen nicht wiederaufzubauen, gebe es auch kein Geld.

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