Staatsanwaltschaft sieht kein Fremdverschulden bei tödlichem Unfall von zwei Testfahrern auf dem Nürburgring: Ermittlungen nach tödlichem Unfall auf dem Nürburgring eingestellt: Rechter Hinterreifen hatte einen Schaden
Staatsanwaltschaft sieht kein Fremdverschulden bei tödlichem Unfall von zwei Testfahrern auf dem Nürburgring
Ermittlungen nach tödlichem Unfall auf dem Nürburgring eingestellt: Rechter Hinterreifen hatte einen Schaden
Beim legendären 24-Stunden-Rennen auf dem Nürburgring im Jahr 2022 hat der Reifenhersteller Goodyear einige Fahrzeugklassen exklusiv mit Reifen ausgestattet. Im Bild deutlich zu sehen: die rot-weißen „Curbs“ als Übergang von der Rennstrecke ins Grüne. Foto: Jan Brucke/Goodyear Jan Brucke/Goodyear
Nürburgring. Nach dem schweren Unfall auf der Rennstrecke Nürburgring, bei dem am 9. August 2023 zwei Testfahrer des Reifenherstellers Goodyear ums Leben gekommen sind, hat die Staatsanwaltschaft Koblenz das Todesermittlungsverfahren eingestellt. „Da keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden festgestellt werden konnten, wurde das Verfahren zwischenzeitlich eingestellt“, berichtet Staatsanwältin Kirsten Mietasch auf RZ-Anfrage.
Grundlage sei ein Sachverständigengutachten, das jetzt vorliegt. Das Gutachten ergab laut Staatsanwältin Mietasch, „dass weder Materialfehler noch ein technischer Fehler oder Mangel des Fahrzeugs unfallursächlich waren“. Die Untersuchung habe ergeben, „dass der hinten rechts montierte Reifen vorkollisionär durch einen von außen eingeleiteten Impuls geschädigt wurde.